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anderem ein einschlägiges Studium, Berufserfahrung sowie die Ablegung einer Prüfung.
Im Gegensatz zu anderen Fachgebieten, in denen das Ausstellen von Plänen oder Urkunden üblich ist, sind im Bereich EMF Unterschiede zu einem beratenden Ingenieur gering.
6.7.3.3 Tätigkeit der Sachverständigen
Bei gerichtlichen Verfahren werden sogenannte allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige hinzugezogen. Diese definieren sich durch die von den Präsidenten der Landesgerichte geführte Gerichtssachverständigenliste. Voraussetzung für die Eintragung ist wiederum unter anderem ein ausreichendes Maß an Berufserfahrung, ausreichende Ausstattung, eine Prüfung vor einer Zertifizierungskommission sowie auch entsprechender Bedarf je Fachgebiet.
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