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Im Hochfrequenz-Bereich, also bei Quellen von hochfrequenter Strahlung, ist es zur Reduzierung der thermischen Wirkung (abgesehen von der Strahlungsleistung) vorteilhaft, die Dauer der Strahlung und damit das Betriebsintervall zu minimieren.
7.4.3 Organisatorische Maßnahmen (O)
7.4.3.1 Sicherheitsabstände, Zutritts- und Nutzungsverbote
Da niederfrequente Felder sehr stark mit der Entfernung zur Feldquelle abnehmen (Abstandsquadratgesetz), ist der Abstand zur Feldquelle eine sehr wirkungsvolle Maßnahme, um die Exposition zu verringern.
Die Definition von Sicherheitsabständen ist eine der effizientesten Maßnahmen. Die Einhaltung der Sicherheitsabstände soll möglichst durch Abschrankungen durchgesetzt werden. Ist der erforderliche Sicherheitsabstand übermäßig groß, dauerhaft einzuhalten, und sind andere mögliche Maßnahmen an der EMF-Quelle bereits ausgeschöpft, kann ein Nutzungs- bzw. Zutrittsverbot notwendig sein. Sicherheitsabstände und Nutzungsverbote sind in der Praxis auf die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen wie Implantat-Träger abzustimmen.
7.4.3.2 Kennzeichnung
Bereiche, in den relevante Auslöseschwellen oder Referenzwerte überschritten bzw. Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können und überall dort, wo Sicherheitsabstände erforderlich sind, müssen mit Warn- bzw. Verbotszeichen deutlich gekennzeichnet werden. Warnzeichen sind Sicherheitszeichen, die vor einem Risiko oder einer Gefahr warnen; Verbotszeichen untersagen ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann. Wesentliche zusätzliche Hinweise wie der erforderliche Sicherheitsabstand, sollten mit Zusatzzeichen, die gemeinsam mit den oben erwähnten Zeichen verwendet werden, angegeben werden.
Im Folgenden sind die wichtigsten Warn- und Verbotszeichen zur Kennzeichnung wiedergegeben.
Abbildung 7.1 Warn- und Verbotszeichen,
Reihe oben: Warnung vor nicht ionisierender Strahlung, Warnung vor magnetischem Feld
Reihe unten: Kein Zutritt für Träger/-innen von Herzschrittmachern oder implantierte Defibrillatoren, Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall, Mitführen von Metallteilen oder Uhren verboten, Berühren verboten (für Antennen). Bild-Quellen: ASR A1.3, DIN EN ISO 7010.
7.4.3.3 Organisation und Inhalte der Unterweisung
Essentielle Informationen über Gefährdungen, Sicherheitsabstände und Zutritts- bzw. Nutzungsverbote müssen Inhalt der Unterweisung von Exponierten sein. Bei hoher Exposition ist über mögliche Symptome zu unterrichten, damit diese auch erkannt werden können. Die regelmäßige Umsetzung der Unterweisung muss organisatorisch gewährleistet werden.
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