Page 88 - https://www.fs-ev.org/fileadmin/user_upload/04_Arbeitsgruppen/08_Nichtionisierende_Strahlung/02_Dokumente/Leitfaeden/Leitfaden_Elektromagnetische_Felder-FS-2019-180-AKNIR_20191017_c
P. 88

7.4.4 Personenbezogene Maßnahmen (P)
Ist die Gruppe der exponierten Personen beschränkt und einzeln greifbar, können personenbezogene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen die persönliche Schutzausrüstung sowie Information und Unterweisung der Betroffenen. Dies ist üblicherweise nur in Betrieben möglich, weshalb diese letztgereihte Maßnahme nur bei betroffenen Arbeitnehmern eingesetzt werden kann. Bei der Exposition der Allgemeinbevölkerung entfallen solche Maßnahmen. In aller Regel sind dort auch keine Schutzmaßnahmen erforderlich.
Anmerkung: Informationen zur bestimmungsgemäßen Verwendung und zu Gefährdungen sind zwar in der jeweiligen Bedienungsanleitung den Produkten für die Allgemeinbevölkerung beigefügt, werden aber in der Praxis wohl weniger beachtet als Kennzeichnungen und die persönliche Unterweisung im betrieblichen Umfeld.
7.4.4.1 Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung gegen EMF wird kaum eingesetzt. Gegen niederfrequente Magnetfelder ist keine PSA verfügbar, während gegen niederfrequente elektrische Felder Erdung bzw. ein geerdetes Gitter Schutz bietet (􏰀Farada􏰁􏰂cher K􏰃fig􏰄). A􏰅f die􏰂em Prin􏰆ip ba􏰂ier􏰇 a􏰅ch PSA gegen hochfreq􏰅en􏰇e, elektromagnetische Felder. Deren Einsatz bleibt allerdings auf wenige, spezielle Tätigkeiten beschränkt.
7.4.4.2 Persönliche Information und Unterweisung der Exponierten
Die Unterweisung muss Informationen über Maßnahmen wie definierte Sicherheitsabstände und deren Kennzeichnung, Arbeitsverfahren zur Minimierung der Exposition, sowie mögliche besondere Gefährdungen durch EMF (Implantat-Träger) beinhalten. Falls keine technischen Maßnahmen wie Abschrankungen getroffen werden, kann die Unterweisung über einzuhaltende Sicherheitsabstände und korrekte Arbeitsverfahren als personenbezogene Maßnahme gesehen werden.
7.4.4.3 Schutzmaßnahmen bei alltäglicher Exposition
In der Umgebung der regulären Hausinstallation bzw. Hausversorgung sowie bei Geräten der Bürokommunikation, wie z.B. PC, PC-Monitoren, Druckern und Kopierern, sind, aufgrund der geringen auftretenden Feldstärken, keine Schutzmaßnahmen - auch kein Abstand - erforderlich. Ebenso unterschreiten die immer beliebter werdenden und daher immer häufiger eingesetzten Anlagen zur drahtlosen Kommunikation, wie Bluetooth oder WLAN, aufgrund der geringen Sendeleistungen die zulässigen Werte deutlich. Im Sinne der Vorsorge kann die Exposition für die Allgemeinbevölkerung gemäß der technischen Möglichkeiten minimiert werden (vgl. Abschnitt 5.7).
Zurzeit werden, hervorgerufen durch die in der Öffentlichkeit kontrovers geführten Di􏰂k􏰅􏰂􏰂ionen 􏰆􏰅m Thema 􏰀Elek􏰇romagne􏰇i􏰂che Felder􏰄, immer 􏰈ieder rech􏰇 􏰆􏰈eifelhaf􏰇e Prod􏰅k􏰇e 􏰆􏰅r Red􏰅􏰆ier􏰅ng de􏰂 􏰀Elek􏰇ro􏰂mog􏰂􏰄 􏰅nd der 􏰀nega􏰇i􏰉en S􏰇rahl􏰅ng􏰄 angebo􏰇en. Hier handel􏰇 e􏰂 􏰂ich of􏰇mal􏰂 􏰅m A􏰅fklebefolien oder Keramikplättchen für Handys, Metall-, Stein- oder Glaskugeln für die körpernahe Anwendung oder um Raumpyramiden und ähnliche Gebilde, um ganze Räume oder Häuser vom Elektrosmog zu befreien. Gemeinsam ist vielen solcher Produkte, dass sie hinsichtlich elektromagnetischer Felder keinerlei nachweisbare physikalische Wirkung zeigen. Man kann hier auch von Betrug sprechen.
88
























































































   86   87   88   89   90