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Unsicherheitsfaktoren, die auf das gewählte Körpermodell zurückgeführt werden können, rühren beispielsweise her von:
􏰀 Annahme der Expositionssituation, d. h. dem Feldquellen-Modell
􏰀 den Körperabmessungen, Körperformen und elektrische Randbedingungen
wie Erdung
􏰀 der anatomischen Auflösung (unterschiedlichen Gewebearten, Schichtdicke
der Gewebe)
􏰀 den dielektrischen Gewebeeigenschaften (Entwicklungsstadium und Zustand
des Gewebes)
Während Unsicherheiten, die rein auf den numerischen Algorithmus zurückzuführen sind, aufgrund der Fortschritte in der Computertechnik mittlerweile mit einigen Prozent recht gering sind, können gerade die letzten beiden der obengenannten Punkte durchaus noch wesentlich sein. Insbesondere gibt es für dielektrische Gewebeeigenschaften im Hochfrequenzbereich nur wenige Quellen. Weitere Einschränkungen ergeben sich für Berechnungen in jenen Frequenzbereichen, die für keine der im vorigen Abschnitt genannten physikalischen Näherungen gut geeignet sind, wie z. B. im Bereich von einigen MHz.
6.5.5 Fazit zur Anwendung von Berechnungen
Bei Berechnungsprogrammen hängt die Genauigkeit der Ergebnisse davon ab, wie gut Feldquellen, Randbedingungen und das exponierte Material in diesen Programmen beschrieben werden. Für jedes verwendete Programm und jeden Feldquellentyp sollte eine Vergleichsmessung oder eine andere Art der Validierung vorgenommen werden. Ferner sollte die Rechnung bei komplexen Randbedingungen durch stichprobenhafte Messungen überprüft werden. Rechnungen mit hoher Genauigkeit sind nur mit spezifischen Daten des Betreibers für einzelne Feldquellen durchführbar.
6.6 Anforderungen an den Mess- und Berechnungsbericht
Die Ergebnisse von Messungen oder Berechnungen werden dokumentiert. Diese Dokumentation erfolgt in Form des Mess- oder Berechnungsberichts. Der Mess- oder Berechnungsbericht umfasst hierbei das Mess- oder Berechnungsprotokoll und die Bewertung der Ergebnisse auf Basis anerkannter nationaler Normen. Beispiele für anerkannte nationale Normen zur Bewertung dieser Messergebnisse sind für Deutschland die 26. BImSchV oder EMFV, für die Schweiz die NISV und für Österreich die OVE-Richtlinie R23 oder VEMF. Der Mess- oder Berechnungsbericht sollte grundsätzlich verständlich und transparent für den Auftraggeber sein. Genaue Anforderungen können bei einer Auftragsvergabe mit angegeben werden. Generell sollte klar nachvollziehbar sein, wie die Messwerte erfasst wurden und wie aus den Messwerten die dargestellten Ergebnisse ermittelt wurden. Ebenso müssen die getroffenen Annahmen und Verfahren bezüglich der Unsicherheitsabschätzung und eventuell vorhandener Hochrechnungen auf die höchste betriebliche Anlagenauslastung nachvollziehbar sein.
Folgende Punkte soll ein Messbericht in möglichst übersichtlich gegliederter Form enthalten:
1. Messauftrag mit Anlass und Hintergrund der Untersuchung,
2. eindeutige Identifizierung des Messberichts,
3. Auftraggeber, Auftragnehmer mit Anschriften bzw. Kontaktpersonen,
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