Page 152 - EMF von Stromtechnologien
P. 152

 EMF von Stromtechnologien
6.2.4 Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung
Die Grenzwerte für nicht-ionisierende Strahlung werden international und national in elektrischer (Volt pro Meter, V/m) und magnetischer (Ampère pro Meter, A/m) Feldstärke angegeben. Statt der magneti- schen Feldstärke wird häufig die magnetische Flussdichte (Tesla, T) verwendet. Die zwei Grössen A/m und T lassen sich ineinander umrechnen. Da die biologische Wirkung eines Feldes gegebener Stärke frequenzabhängig ist, wird nicht ein einziger Grenzwert festgelegt, sondern je nach Frequenz- bereich sind andere Limiten definiert. Sodann wird auch unterschieden zwischen Grenzwerten für Be- schäftigte an besonders exponierten Arbeitsplätzen und Grenzwerten für die allgemeine Bevölkerung. Die NISV regelt die Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung.
6.2.5 Grenzwerte für berufliche Expositionen
Die Regelung für Berufstätige an besonders exponierten Arbeitsplätzen ist weniger streng als die Re- gelung für die allgemeine Bevölkerung. Berufstätige müssen entsprechende Schutzvorkehrungen ein- halten und sind für einen umsichtigen Umgang mit EMF geschult worden. In der Regel sind die berufli- chen Grenzwerte um einen Faktor 2–5 (je nach Frequenz) weniger restriktiv. Basierend auf der Ver- ordnung über die Unfallverhütung hat die Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) Richtlinien über maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen (so genannte „MAK-Werte“) für EMF erlassen. Die Werte ent- sprechen den Empfehlungen der ICNIRP zum Schutz von beruflich strahlenexponierten Personen vor akuten schädlichen Einwirkungen.
6.3 Herleitung der niederfrequenten Grenzwerte
6.3.1 Induzierte elektrische Wirbelfelder
Zur Festlegung der Grenzwerte dienten bekannte biologische Wirkungen und gesundheitliche Schä- den. Bei den niederen Frequenzen bis einige MHz sind v. a. die durch Magnetfelder verursachten elektrischen Wirbelfelder (Ringspannungen bzw. Stromdichten der Wirbelströme im Körperinnern) be- achtet worden. Diese können die Nervensignale beeinflussen und (bei sehr starken Feldern) Muskeln zum Verkrampfen bringen. Im Falle eines Verkrampfens des Herzmuskels kann das zum Tod führen. Früher wurde die maximal zulässige Stromdichte, die durch niederfrequente Felder im Körperinnern induziert wird, beschränkt (auf 2 mA/m2 für die allgemeine Bevölkerung). Seit 2010 wird von der ICNIRP nicht mehr die Stromdichte, sondern die im Körperinnern induzierte Spannung als Basis für die Grenzwertfestlegung genommen.
6.3.2 Basisgrenzwerte
Für die Stimulation von peripheren Nerven sind körperinterne elektrische Feldstärken von 4 V/m nötig, für die Stimulation des zentralen Nervensystems genügen im Falle des Sehnervs bereits 0.05 V/m. Beide Effekte sind gesundheitlich nicht bedrohlich, aber lästig. Damit diese Schwellen nicht überschrit- ten werden, sind Sicherheitsfaktoren eingeführt worden. Für die Stimulation peripherer Nerven beträgt der Faktor für berufliche Expositionen 5, für die allgemeine Bevölkerung 10. Die Stimulation des Seh- nervs wird für Berufstätige als zumutbar betrachtet (kein Sicherheitsfaktor), für die allgemeine Bevöl- kerung wird ein Faktor 5 empfohlen. Somit belaufen sich die maximal zulässigen internen elektrischen Feldstärken (sie werden „Basisgrenzwerte“ genannt) für die allgemeine Bevölkerung auf 0.4 V/m für periphere Nervenstimulation, auf 0.01 V/m für die Stimulation des zentralen Nervensystems.
152/204
C:\Users\jeberhar\Dropbox\2022 BFE Literaturmonitoring\Schlussbericht\20230228 _FAMES_FSM_Schlussbericht.docx























































































   150   151   152   153   154