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EMF von Stromtechnologien
6.2 Internationale und nationale Grenzwerte
6.2.1 Die ICNIRP
Die internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Ra- diation Protection) ist ein unabhängiges Gremium, das wissenschaftlich fundierte Ratschläge zum Schutz von Mensch und der Umwelt vor schädlichen Auswirkungen nicht-ionisierender Strahlung (NIS) gibt (ICNIRP, 2022). Der Zuständigkeitsbereich der ICNIRP umfasst elektromagnetische Strah- lung und Felder von weniger als drei Petahertz (PHz) bestehend aus statischen, extrem niederfre- quenten und hochfrequenten Felder sowie Infrarot-, sichtbare und ultraviolette Strahlung, aber auch mechanische Wellen in Form von Infraschall (Frequenzen unter 20 Hz) und Ultraschall (Frequenzen über 20 kHz).
Die ICNIRP ist formell anerkannt als kooperatives und beratendes Gremium zum NIS-Schutz von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Europäi- schen Union (EU). Das Hauptziel der ICNIRP ist die Förderung des NIS-Schutzes durch:
- Entwicklung von NIS-Schutzprinzipien auf wissenschaftlicher Grundlage;
- Bereitstellung unabhängiger wissenschaftlicher Leitlinien und Empfehlungen zum NIS-Schutz;
- Veröffentlichung von wissenschaftlichen Berichten über NIS und Gesundheit;
- Durchführung von wissenschaftlichen Seminaren und pädagogischen Workshops und Konfe-
renzen;
- Information der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der allgemeinen Öffentlichkeit über den
Schutz vor NIS.
Eine Mehrheit der Länder weltweit orientiert sich an den ICNIRP Richtlinien für die Schutzvorgaben für NIS. Bei der Rechtsform von ICNIRP handelt es sich um ein in München eingetragener non-profit Ver- ein mit gemäss Satzung wissenschaftlichem Auftrag. Die Mittel der ICNIRP stammen aus Zuwendun- gen von gemeinnützigen staatlichen und wissenschaftlichen Organisationen und Institutionen. Die Mit- glieder der ICNIRP werden nicht für die Zeit bezahlt, die sie für die Aktivitäten der ICNIRP aufwenden.
6.2.2 Übersicht ICNIRP Richtlinien
Aktuell gelten folgende für diesen Bericht relevanten ICNIRP Richtlinien:
0 Hz
statische Magnetfelder
1 Hz – 100 kHz Niederfrequente elektrische und magnetische Felder
100 kHz – 300 GHz Hochfrequente elektromagneti- sche Felder
150/204
Guidelines on Limits of Exposure to Static Mag- 2009 netic Fields
(ICNIRP, 2009)
Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying 2010 Electric and Magnetic Fields (1 Hz to 100 kHz)
(ICNIRP, 2010)
Guidelines for Limiting Exposure to Electromag- 2020 netic Fields (100 kHz to 300 GHz)
(ICNIRP, 2020)
0 Hz
statische elektrische Felder
Keine Vorgaben
(Insgesamt hat die begrenzte Anzahl von Tier- und Humanstudien, die die Auswirkungen der Exposi- tion gegenüber statischen elektrischen Feldern un- tersucht haben, keine Hinweise auf gesundheits- schädliche Auswirkungen ergeben.)
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