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Einführung
Nichtionisierende Strahlung (NIS) wird als eine Reihe von Energiewellen beschrieben, die sich
aus oszillierenden elektrischen und magnetischen Feldern zusammensetzen und sich mit
Lichtgeschwindigkeit bewegen. Während ionisierende Strahlung aus den Atomen und
Molekülen des Materials, das sie durchdringt, Elektronen entfernen kann, so gilt dies nicht für
nichtionisierende Strahlung. NIS umfasst das Spektrum der Ultraviolettstrahlung (UV), des
sichtbaren Lichts, der Infrarotstrahlung (IR), der Mikrowellenstrahlung (MW), der
Hochfrequenzstrahlung (RF) und der Strahlung extremniedriger Frequenzen (ELF).
Künstliche NIS tritt in einer Vielzahl von Kontexten auf und wird z. B. bei Hochfrequenzen für
Mobiltelefonie, Rundfunk und WLAN verwendet. Stromleitungen senden niederfrequente NIS
(50 Hz) aus. Je nach Frequenz und Intensität können NIS unterschiedliche Auswirkungen auf
den Menschen haben. Aus diesem Grund wurden weltweit Beschränkungen der NIS-
Exposition vereinbart. In der Schweiz sind die Beschränkungen der NIS, die von stationären
Anlagen (z. B. Mobilfunksendeanlagen und Hochspannungsleitungen) ausgehen, in der
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV 814.710) festgelegt.
Diese Beschränkungen richten sich vor allem nach der Stärke des elektrischen Feldes und
seiner Frequenz mit dem Ziel, die Menge der in das menschliche Gewebe eindringenden
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Energie zu begrenzen . Bei tragbaren Geräten wie Mobiltelefonen kann die Exposition durch
die spezifische Absorptionsrate (SAR) beschrieben werden. Der SAR-Wert in W/kg gibt die Strahlungsleistung (W) an, die vom menschlichen Körper innerhalb eines gewissen Gewebevolumens (kg) absorbiert wird. Er wird für den menschlichen Körper unter Berücksichtigung der physikalischen Eigenschaften des biologischen Gewebes berechnet. Bei mässig erhöhter Intensität kann NIS im RF-Bereich (30 MHz bis 300 GHz) eine thermische Wirkung hervorrufen, d. h. das biologische Gewebe erhitzen.
Viele Studien oder Literaturübersichten haben die gesundheitlichen Auswirkungen von NIS auf den Menschen zum Thema. Die Auswirkungen auf die Tierwelt, vor allem auf Insekten, sind jedoch noch unzureichend erforscht. Bestimmte Labor- und Feldstudien haben gezeigt, dass NIS das Verhalten oder die Physiologie gewisser Arthropoden beeinflussen kann. Diese Studien sind jedoch selten von ausreichender Qualität, um die Auswirkungen dieser Strahlung auf Physiologie, Ökologie und Biodiversität von Arthropoden im Allgemeinen abzuschätzen.
1 In der NISV sind zwei Arten von Grenzwerten festgelegt: Einerseits die Immissionsgrenzwerte, die auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor NIS (ICNIRP) basieren und überall dort einzuhalten sind, wo sich Menschen – auch nur für kurze Zeit – aufhalten können. Andererseits hat der Bundesrat auf der Grundlage des im Umweltschutzgesetz beschriebenen Vorsorgeprinzips Grenzwerte für die Versuchsanordnungen eingeführt. Diese sind strenger als die Immissionsgrenzwerte und sind überall dort einzuhalten, wo sich Menschen regelmässig über längere Zeit aufhalten (vor allem Wohnbereich, Schulen, Spitäler, Bürogebäude).
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