Page 26 - EMF von Stromtechnologien
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 EMF von Stromtechnologien
von der 5. und der 11. Harmonischen (300 Hz, 250 Hz und 550 Hz). Die Werte liegen noch unterhalb
der Planungspegel nach IEC/TR 61000-3-6 von 1.8%.
Abbildung 8: harmonische Oberwellen: Spannungsharmonische der Phase L1 bis Ordnung 50 im Verhältnis zur Grundschwin- gung: blaue Balken; 95%-Quantil, rote Balken; 100%-Quantil, hellrote Balken; Planungspegel aus IEC/TR 61000-3-6, aus Be- richt A16/101-2, FKH 2016 (Brügger & Bräunlich, 2016).
Ungerade Oberschwingungen bilden die charakteristischen Oberschwingungsanteile in den heutigen Stromversorgungsnetzen. Aufgrund der weitgehend symmetrischen Belastung der dreiphasigen Netze im Höchstspannungsnetz bleibt die Symmetrie auch bei Spannungsverzerrungen erhalten. Geradzah- lige Oberschwingungen können nur aus Belastungen entstehen, die in der Polarität unsymmetrisch sind.
Die Oberschwingungen auf Hochspannungsfreileitungen werden proportional zur Spannung auf das elektrische Feld und proportional zu den Strömen auf das magnetische Feld übertragen. Der Anteil auf die Ausschöpfung des Emissionsgrenzwerts nach ICNIRP und NISV ist trotz linearer Addition der Oberwellen zur Grundwelle noch gering.
2.2.2 Emission von Harmonischen und Interharmonischen am Beispiel von Um- richterwerken der Bahnstromversorgung
Durch den stetigen Weiterausbau des öffentlichen Schienenverkehrs in der Schweiz steigt der Ener- giebedarf im Bahnstromversorgungsnetz vor allem im Kurzlastbereich. In der Folge reichen die eige- nen 16.7-Hz-Kraftwerke nicht mehr aus, so dass Netzkopplungsstellen verteilt über das ganze Land gebaut werden müssen, welche die Frequenzumwandlung (50 Hz zu 16.7 Hz) besorgen. Auch der Wechsel von bestehenden rotierenden Maschinengruppen auf statische Umrichteranlagen mit Leis- tungshalbleitern verursacht Emissionen oberhalb der Betriebsfrequenz 16.7 Hz / 50 Hz. Durch EMV- Massnahmen beim Bau und Betrieb können die Emissionen, bzw. Immissionen am Rande von sol- chen Grossanlagen so beschränkt werden, dass die Bahnrichtlinien eingehalten werden. Mit Messun- gen von Emissionsspektren muss jeweils nachgewiesen werden, dass die Richtlinien erfüllt sind (Oancea et al., 2019).
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