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Expositionsbestimmungen) die Einhaltung der Auslöseschwellen nicht sicher feststellen lässt.
Derartige Berechnungen und Messungen müssen nach dem Stand der Technik fachkundig geplant und durchgeführt werden. Die angewendeten Verfahren und Geräte müssen somit der Arbeitsplatz- und Expositionsbedingung angepasst sein, d. h. sie müssen für die zu bestimmende physikalische Größe geeignet und den nachzuweisenden Auslöseschwellen angemessen sein. Je nach Gegebenheit kommen Messgeräte für elektrische und/oder magnetische Feldstärke, sowie für Kontaktströme in Betracht.
Die den Mess- und Berechnungswerten zuzuordnende Unsicherheit ist bei der Beurteilung zu berücksichtigen und muss demzufolge zusätzlich bestimmt werden. Bei gleichen Arbeitsplatzbedingungen können die Messungen, Berechnungen oder Bewertungen auf Basis einer repräsentativen Stichprobe erfolgen.
6.4.2 Messungen nach DGUV-Vorschrift 15 und DGUV-Regel 103-013
Die Bestimmungen der DGUV-Vorschrift 15 [14] bzw. DGUV-Regel 103-013 [49] sehen vor, dass die Exposition durch Berechnung, Messung, Herstellerangaben oder Vergleich mit anderen Anlagen ermittelt werden kann. Ein Vergleich ist nur dann statthaft, wenn dies auf Grund von Anlagentyp und Randbedingungen begründbar ist. Derartige Tätigkeiten müssen durch einen Sachkundigen durchgeführt werden, der aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder verfügt.
Die DGUV-Regel [49] erläutert die DGUV-Vorschrift [14] ausführlich und berücksichtigt dabei für die praktische Umsetzung relevante Gegebenheiten. Während die Bewertung eines sinusförmigen, periodischen Feldstärke-Verlaufs keine Besonderheit aufweist, geht das Dokument auch auf die Bewertung weiterer Signalformen/Feldverläufe ein.
Demzufolge wird die Exposition in gepulsten Feldern für den Frequenzbereich 0 Hz bis 91 kHz anhand der Kurvenform der gemessenen Feldstärke analysiert, also nicht durch den unmittelbaren Vergleich mit Feldstärke- Werten bewertet.
Die Ergebnisse einer Magnetfeld-Messung im Frequenzbereich 0 Hz bis 91 kHz werden über Flächenelemente (zumeist 100 cm2) gemittelt; unter anderem wird hierdurch der Feld-Inhomogenität Rechnung getragen, die in räumlicher Nähe zu Feldquellen oder dem Vorhandensein mehrerer Quellen leicht auftreten können.
Die Exposition in elektromagnetischen Feldern mit mehreren Frequenzen, einschließlich gepulster Felder (91 kHz bis 300 GHz) basiert auf der Summation der mit dem betreffenden Grenzwert gewichteten Ergebnisse.
6.4.3 Messungen nach Richtlinie 2013/35/EU
Die Richtlinie 2013/35/EU, die als Adressat den Nationalstaat und damit nicht den Arbeitgeber hat, sieht Messungen oder Berechnungen für den Fall vor, dass die Einhaltung der Auslöseschwellen aufgrund von leicht zugänglichen Informationen nicht zuverlässig bestimmt werden kann. Bewertungen, Messungen und Berechnungen werden von fachkundigen Personen oder Diensten unter Verwendung einschlägiger bewährter Verfahren durchgeführt.
Um die Durchführung dieser Richtlinie zu erleichtern hat die EU- Kommission umfangreiche nicht verbindliche Leitfäden [77], [78] und [79] bereitgestellt, die sich insbesondere auf die Ermittlung der Exposition unter Berücksichtigung geeigneter
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