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6 Expositionsbewertung, Sachkunde, Fachkunde und sachver- ständige Stellen
6.1 Grundlegender Ansatz zur Expositionsbewertung
Eine Expositionsbewertung beim Vorliegen einer Immission von elektromagnetischen Feldern folgt dem natürlichen Interesse der Betroffenen. Nicht zuletzt wird dies auch in zahlreichen Regelwerken gefordert (vgl. Kapitel 5).
Beim Vorliegen einer Immission von elektromagnetischen Feldern soll das Ausmaß der Exposition hinreichend genau bestimmt werden. Falls gesetzlich nicht anders gefordert kann dies - von jedermann - zu aller erst mittels Herstellerangaben (wie bei SAR-Angaben), allgemeinen verfügbaren Informationen in Listen, Dokumenten wie der Leitfaden der EU-Kommission [59], Tabellenwerke und Datenbanken hinzugezogen werden.
Kann das Ausmaß der Exposition mit einer solchen Vorgehensweise nicht hinreichend genau bestimmt werden oder bleiben Zweifel, ob die Immission ausreichend gering ist, dann muss eine spezifische Bewertung der Exposition mittels Messungen oder Berechnungen durchgeführt werden. Dies kann eine komplexe, zeitaufwändige und folglich auch kostenintensive Aufgabe sein, die von entsprechend fachkundigen Personen bzw. sachverständigen Stellen durchgeführt werden. Im Folgenden wird auf die Anforderungen, die Experten im Rahmen ihrer Fachkunde beim Bewerten mittels Messungen oder Berechnungen zu beachten haben, näher eingegangen. Somit können Auftraggeber eine Bewertung deren Seriosität der beauftragten Experten vornehmen.
6.2 Grundnorm zu Mess- und Berechnungsverfahren
Die Grundnorm DIN EN 50413:2009-08 (VDE 0848-1:2009-08) [70] stellt allgemeine Verfahren für die Messung und Berechnung der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz bereit und wird in Gesetzen und Regelungen vielfach zitiert. Die Norm befasst sich mit Größen, die im freien Raum gemessen oder berechnet werden können und schließt die Messung und Berechnung von in Körperphantomen auftretenden Größen ein.
Hauptintention ist, die Emission von Produkten festzustellen und aufgrund dessen die Sicherheit der Allgemeinbevölkerung durch Vergleich mit den in 1999/519/EG [35] angegebenen Expositionswerten zu beurteilen. Ferner wird sie bei der Beurteilung der Exposition von Personen an Arbeitsplätzen in Bezug auf die Anforderungen der inzwischen aufgehobenen Europäischen Richtlinie 2004/40/EG herangezogen; die anstelle dessen gültige Richtlinie 2013/35/EU wird im Entwurf DIN EN 50413:2018-07 (VDE 0848-1:2018-07)3 [71] adressiert.
Aufgrund des umfangreichen Frequenzbereichs, sowie der mit den Feldtypen verbundenen Besonderheiten geht die Grundnorm nicht in alle Details. Sie wird für die Beurteilung von Produkt-Emissionen bzw. von Immissionen an Arbeitsplätzen herangezogen, für die keine spezifische EMF- Grundnorm existiert.
Gegenüber der derzeit gültigen Ausgabe (2009-08) verweist der o. a. Normenentwurf insbesondere auf die weiterführenden Normen EN 62311:2008 [72], EN 61786-1:2014 [73] und EN 62232:2018 [74]. Dadurch erhält der Anwender detaillierte Angaben zu
3 befindet sich im Abstimmungsverfahren (Stand 2019-02) 69
 























































































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