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entsprechen den Grenzwerten und dem Bewertungskonzept nach ICNIRP [34]) als Grenzwerte. Für eine Mutterschutzevaluierung sind daher Bereiche mit Immissionen oberhalb dieser Grenzwerte zu beachten. Aufgrund des dahinterliegenden Schutzzieles (Schutz des ungeborenen Kindes) ist dabei insbesondere die Exposition von Kopf und Rumpf relevant.
5.5.2.7 Jugendliche Beschäftigte
Für Jugendliche sind Arbeiten in jenen Bereichen verboten, in denen die Auslösewerte für elektromagnetische Felder überschritten sind (§ 4 Abs. 2 Z 1 KJBG-VO [63]) sowie alle Schweiß- und Schneidearbeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen, etwa in engen Räumen oder Behältern, an beengten Arbeitsplätzen oder unter belastenden raumklimatischen Bedingungen (§ 7 Z 12 KJBG-VO [63]). Da bei der überwiegenden Anzahl von Schweißgeräten die Belastung nahe am Schweißkabel die Auslösewerte überschreitet, ist Schweißen nur mit bestimmten Schweißgeräten zulässig. Die Informationen über Überschreitung der Auslösewerte werden in den Datenblättern der Hersteller angegeben. Das Verbot gilt nicht für Lehrlinge nach 18 Monaten Ausbildung, wenn die Arbeiten unter Aufsicht durchgeführt werden.
5.5.2.8 Evaluierung von Energieversorgungsanlagen mittels OVE Richtlinie R27
Die OVE-Richtlinie R27 [64] bietet im Sinne der VEMF vereinfachte Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der Auslösewerte bei elektrischen Energieversorgungs- anlagen mit Netzfrequenz (50 Hz). Dazu kann auch die elektrische Anlage der Energieversorgung in Gebäuden sowie im gewerblichen und industriellen Bereich gezählt werden - denn in der Niederspannungs-Versorgung können durchaus hohe S􏰀r􏰁me 􏰂nd Magne􏰀felder a􏰂f􏰀re􏰀en. A􏰂ch Wech􏰃el􏰃􏰀rombahnen (􏰄Bahn􏰃􏰀rom􏰅 bei 16,7 Hz) werden in der R27 [64] behandelt. Wichtig ist, dass hier der stationäre Betrieb gemäß Bemessung beurteilt wird, was im Rahmen der Energieversorgung durchaus mit der VEMF [37] vereinbar ist. Bei Fehlerströmen, die durch installierte Schutzeinrichtung innerhalb der nach dem Stand der Technik höchstzulässigen Abschaltdauer abgeschaltet werden, müssen nach § 3 Abs. 9 und 10 VEMF [37] nicht zwangsläufig Unterschreitungen dargelegt werden, solange eine Expertenevaluierung vorliegt, andere Maßnahmen ausgeschöpft sind und damit Schutz vor Gesundheitsgefährdung gegeben ist.
Bei Betriebsmitteln wie Transformatoren, Generatoren und direkt versorgte Motoren dominiert die Energieversorgung, also die Anschlussleitungen, das zu bewertende Magnetfeld, sodass die R27 [64] hier zur Bewertung eingesetzt werden kann.
Nicht anwendbar ist die Richtlinie auf die mit elektrischer Energie versorgten Betriebsmittel selbst, insbesondere, wenn diese eine wie bei Schweißen, induktive Erwärmung, Magnetisierungsprozesse etc. bekannt hohe EMF-Emission aufweisen, sowie auf jene Kabelstränge, die nicht zur Energieversorgung bis zum Betriebsmittel zu zählen sind. Auch Frequenzumrichter, Inverter o. ä. und deren sekundärseitige Ausgänge können nicht mehr zur Energieversorgung mit Netzfrequenz gezählt und mit der R27 [64] bewertet werden. Bei Verteilern, die solche Betriebsmittel versorgen, wären primärseitig hohe Oberschwingungen anzunehmen und zu bewerten 􏰆 dazu sind die Tabellen zu 􏰄Ind􏰂􏰃􏰀riene􏰀􏰇e mi􏰀 hohem Ober􏰃ch􏰈ing􏰂ng􏰃an􏰀eil􏰅 in der Richtlinie R27 [64] anzuwenden.
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