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Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung in der Umwelt gibt. Es bearbeitet politische Geschäfte auf Bundesebene in diesem Fachbereich, empfiehlt geeignete Mess- und Berechnungsmethoden und unterstützt den Vollzug der Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung (NISV, [38]). Periodisch wird eine Neubeurteilung der Risiken für Mensch und Umwelt aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durchgeführt. Als Unterstützung bei dieser umfangreichen Aufgabe hat das BAFU 2014 eine beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) einberufen, welche die wissenschaftliche Literatur zum Thema sichtet. Aus den neuerschienenen Studien werden die relevanten ausgewählt, zusammenfasst und bewertet. Diese Bewertungen erscheinen in einem vierteljährlichen Newsletter.
5.4.1.3 Kantone
Die NIS-Fachstellen der Kantone sind zuständig für den Vollzug der NISV bei Mobilfunk-, Amateurfunk-, Betriebsfunk- und Rundfunkanlagen. Die Kantone vollziehen zudem Teilbereich der V-NISSG. So sind sie für die Kontrolle von Solarien sowie für die Überprüfung der Sachkunde bei Behandlungen zu kosmetischen Zwecken mit nichtionisierender Strahlung zuständig.
5.4.1.4 Suva & Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Zuständigkeit bezüglich EMF an Arbeitsplätzen: Das SECO und die Suva sind zuständig für den Schutz vor EMF am Arbeitsplatz. Die bestehenden Grenzwerte regeln die maximal zulässigen elektromagnetischen Felder am Arbeitsplatz (Grenzwerte am Arbeitsplatz, Suva) unter dem Gesichtspunkt der Berufskrankheitenverhütung. Wirken betriebsfremde Anlagen oder Einrichtungen auf den Arbeitsplatz ein, so sind zusätzlich die Grenzwerte gemäß NISV [38] einzuhalten. Die Suva ist zuständig für: Unfall- und Berufskrankheitenverhütung, Grenzwerte am Arbeitsplatz, Messmethoden, Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte inkl. persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Das SECO gibt Auskunft über: Allgemeinen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Grenzwerte am Arbeitsplatz, Mutterschutz, Messmethoden, weitergehende Vorsorge zur Prävention und Reduktion von EMF-Belastungen am Arbeitsplatz, den aktuellen Stand der Gesundheitsforschung.
5.4.1.5 Bundesamt für Verkehr BAV
Das BAV ist zuständig für den Vollzug der NISV [38] bei den Fahrleitungen der Eisenbahnen und Straßenbahnen und bei der Stromversorgung (Kabelleitungen, Unterwerke etc.) und Sendeanlagen der Eisenbahnen.
5.4.1.6 Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Das BAKOM ist zuständig für den Marktzugang und die Marktüberwachung von Fernmeldeanlagen im Bereich Nutzung des Frequenzspektrums und elektromagnetische Verträglichkeit. Die Zuständigkeit im Bereich EMF bei der Marktüberwachung von Fernmeldeanlagen liegt beim Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI.
5.4.1.7 Swissmedic
Die Swissmedic ist zuständig für Medizinprodukte und den Schutz von Patientinnen und Patienten.
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