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 Abbildung 5.1 Darstellung des Schutzkonzepts von ICNIRP, Erläuterung: bei einer EMF-Exposition oberhalb des Schwellenwertes treten gesundheitliche Auswirkungen auf; unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors sind Grenzwerte abgeleitet; unter Berücksichtigung eines weiteren Sicherheitsfaktors sind Referenzwerte definiert; Hinweis: es werden unterschiedlich hohe Sicherheitsfaktoren für Beschäftigte und Allgemeinbevölkerung angewandt
Es ist festzustellen, dass in einigen Ländern die nationalen Regelungen bei der Festlegung der Basisgrenzwerte auf den ICNIRP-Guidelines beruhen, es bei den Referenzwerten aber zum Teil zu erheblichen Abweichungen von den Werten der ICNIRP kommt. Das wird überwiegend damit begründet, dass ICNIRP bei der Ableitung der Referenzwerte aus den Basisgrenzwerten immer von der ungünstigsten vorstellbaren Situation ausgegangen ist, was häufig zu großen Reduktionsfaktoren geführt hat. Unter kontrollierbaren, konkret beschreibbaren Expositionsbedingungen können daher bei gleicher Sicherheit höhere Referenzwerte zugelassen werden, ohne dass die Basisgrenzwerte überschritten und Sicherheit und Gesundheitsschutz der Exponierten verringert werden.
In einigen Ländern wurden in der Regel auf Grund von Vorsorgeüberlegungen für den Schutz der Bevölkerung auch niedrigere Grenzwerte als die Referenzwerte der ICNIRP festgelegt.
Das gesamte Schutzkonzept von ICNIRP ist zuerst auf die berufliche Exposition gerichtet, da hier immer die stärkeren elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder auftreten.
Von der ICNIRP wurden für die allgemeine Bevölkerung um den Faktor 5 niedrigere Basisgrenzwerte empfohlen. Das wird damit begründet, dass die Gruppe der beruflich Exponierten aus gesunden Erwachsenen besteht, die über die Exposition informiert sind, deren berufliche Exposition zeitlich begrenzt ist und die sich erforderlichenfalls risikogerecht verhalten können. Die allgemeine Bevölkerung ist in den meisten Fällen über die Exposition nicht informiert und zu ihr gehören auch in der Regel geringer belastbare Personen, wie z. B. Kranke und Kinder.
Des Weiteren ist die Exposition von Beschäftigten auf die Arbeitszeit begrenzt.
5.2 Regelungen auf europäischer Ebene 5.2.1 Allgemeinbevölkerung
Auf Grund des Fehlens einer EU-weiten Regelung für den Schutz von Personen der allgemeinen Bevölkerung vor negativen Wirkungen elektromagnetischer Felder kam es zum Ende der 90er Jahre in einzelnen Ländern (Deutschland [1] , Schweiz [38]) zu Bestrebungen, diesen Schutz durch nationale Regelungen sicher zu stellen.
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