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Zum Schutz von Personen wurden Grenzwerte festgelegt. Diese Expositions- grenzwerte basieren auf Effekten durch akute Kurzzeitexposition und nicht auf Langzeitexposition. Derzeit werden die verfügbaren international anerkannten, reproduzierbar ermittelten wissenschaftlichen Informationen zu Langzeitexpositionen bei niedrigen Pegeln von EMF-Feldern als nicht hinreichend zur Festlegung von Grenzwerten betrachtet.
Die Wissenschaft liefert die objektivsten Mittel zur Bewertung der Einflüsse von EMF auf die Gesundheit. Der Prozess könnte aber dadurch wesentlich verbessert werden, wenn die Daten mit einer gezielten Forschung gekoppelt würden, einschließlich der Methoden ihrer Erarbeitung. Dabei ist es wichtig festzuhalten, was Wissenschaft kann und was nicht. Wissenschaftler müssen die Unsicherheit festlegen in ihrer Bewertung, und zwar in einer klaren und eindeutigen Art und Weise. Es muss aber auch eine Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern geben, wodurch aber die Unabhängigkeit der Wissenschaftler nicht gefährdet wird.
Der folgende Abschnitt gibt einen Einblick in die Ableitung von Grenzwerten und liefert damit die Grundlage für die weiteren Betrachtungen zu den national gültigen Regelungen zum einen für die Allgemeinbevölkerung und zum anderen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach der Vorstellung der Regelungen auf europäischer Ebene, werden die individuellen nationalstaatlichen Regelungen für Deutschland, die Schweiz und Österreich beschrieben.
5.1.1 Erstellungsprozess von Grenzwerten
Grundlage nahezu aller nationalen und internationalen Regelungen 􏰀 insbesondere der Grenzwerte 􏰀 zum Schutz von Menschen vor negativen Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder sind die Grundsätze und Empfehlungen, die von der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) zum Teil im Auftrag der WHO erarbeitet worden sind [34]; siehe Abbildung 5.1.
􏰁 Expositions- bzw. Basisgrenzwerte: Diese sind mit der biologischen Wirkung, die begrenzt oder vermieden werden soll, unmittelbar verknüpft. Diese können aber in der Regel nicht direkt gemessen werden. Sie stellen in diesem System aber die eigentlichen Grenzwerte dar. Die Größen sind die Körperstromdichte J bzw. die innere elektrische Feldstärke E, die Leistungsdichte S, die spezifische Absorption SA und die spezifische Absorptionsrate SAR. Dabei ist ein Überschreiten der Basisgrenzwerte unter allen Umständen zu vermeiden.
􏰁 Referenzwerte: Diese sind experimentell und mathematisch von den Basisgrenzwerten abgeleitet und werden in direkt messbare Größen der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder (elektrische und magnetische Feldstärke, magnetische Flussdichte und Leistungsflussdichte) angegeben.
Die Referenzwerte sind so festgelegt, dass selbst unter Zugrundelegung der ungünstigsten Expositionsbedingungen die Expositions- bzw. Basisgrenzwerte nicht überschritten werden. Referenzwerte dürfen überschritten werden, wenn der Nachweis der Einhaltung der Basisgrenzwerte erbracht wird.
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