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5 Nationale, europäische und internationale Regelungen zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern
5.1 Einleitung und Problemdarstellung
Im vorigen Kapitel wurden die biologischen Wirkungen von EMF ausführlich beschrieben und der Unterschied zwischen biologischen Wirkungen und gesundheitsschädlichen Auswirkungen deutlich gemacht. Letztere treten erst bei mehr oder weniger starker Überschreitung von Expositionsgrenzwerten auf und sind zu vermeiden. Zur Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit wird der Schutz vor gesundheitsschädlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder grundsätzlich in drei Ebenen unterteilt:
- Der Schutz vor direkten Wirkungen
Verhinderung der Überschreitung der Grenzwerte und der zulässigen Referenzwerte für die direkten Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf den Menschen. Dadurch wird nach dem heutigen Stand des Wissens sichergestellt, dass die in den Guidelines der ICNIRP beschriebenen direkten Feldwirkungen beim Menschen nicht auftreten. Direkte Wirkungen werden nur bei Anwesenheit des menschlichen Körpers in einem EMF hervorgerufen. Aufbauend auf den Grundlagen der ICNIRP [34] umfassen die direkten Wirkungen nichtthermische und thermische Wirkungen (siehe z. B. auch Ratsempfehlung 1999/519/EG [35] , EMF-RL 2013/35/EU [36], EMFV [2] oder VEMF [37] ). Nichtthermische Wirkungen (Reiz- oder Stimulationswirkungen) umfassen die Stimulation von Muskeln, Nerven oder Sinnesorganen bei EMF-Exposition im Niederfrequenzbereich (siehe Abschnitt 4.3.4). Thermische Wirkungen (Wärmewirkungen) werden durch EMF im Hochfrequenzbereich mittels Energieabsorption im menschlichen Gewebe oder durch induzierte Körperströme in den Extremitäten hervorgerufen (siehe Abschnitt 4.4.2).
- Der Schutz vor indirekten Wirkungen
Zu den indirekten Wirkungen gehören elektrische Durchströmungen und Verbrennungen beim Berühren elektrisch leitfähiger Gebilde (große isolierte Fahrzeuge, Weidezäune, Kräne), in denen unter bestimmten Voraussetzungen durch die elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder hohe Spannungen und Ströme induziert werden können. Weiterhin können durch EMF brennbare Flüssigkeiten entzündet, elektrische Zündvorrichtungen ausgelöst und durch statische Magnetfelder eine Kraft auf ferromagnetische Gegenstände ausgeübt werden, die dadurch beschleunigt werden.
- Elektromagnetische Verträglichkeit
Das betrifft u.a. auch den Schutz vor den nachteiligen Folgen von Einwirkungen dieser Felder auf für den Menschen lebensnotwendige elektronische Geräte, die entweder implantiert werden (z.B. Herzschrittmacher), am Körper getragen werden (Insulinpumpen, Hörhilfe-Geräte) oder im Klinikbereich zum Einsatz kommen. Diese Problematik liegt überwiegend im Zuständigkeitsbereich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) technischer Geräte und Anlagen untereinander bezüglich der funktionalen Sicherheit. Wegen der unmittelbaren, zum Teil lebensbedrohlichen Folgen für den Menschen wird diese Thematik immer in die Betrachtungen zum Schutz des Menschen vor negativen Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder einbezogen. Geregelt wird dieser Bereich über EU- Richtlinien, Gesetze und Normen, auf die hier in der Regel nicht weiter eingegangen wird.
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