Page 58 - Elektrosmog in der Umwelt
P. 58

56
Stichwortverzeichnis
Amateurfunk 51 Anlagegrenzwerte 17 Äquivalente Sendeleistung 41 Babyfon 55 Beleuchtung 33 Bildschirm 32 Bluetooth 55 Drahtlose Netzwerke(WLAN) 54 Eisenbahn 34 Elektrische Feldstärke 41 Elektrische Geräte 28 Elektromagnetisches Spektrum 4 Elektrosensibilität 11 Fernsehsender 49 Föhn 31 Frequenz 22, 41 Gesundheitsauswirkungen 6 Gleichstrombahnen 37 Grenzwerte 16 GSM 39 Halogenbeleuchtung 33 Handy 45 Haushaltsgeräte 28 Hausinstallationen 30 Hochfrequente Strahlung 5 Hochspannungsleitungen 23 Immissionsgrenzwerte 16 Ionisierende Strahlung 5 Kabelleitungen 26 Kochherd 31 Leistungsflussdichte 41 Leukämie 7 Messungen 18 Mikrotesla 23 Mikrowellenofen 30 Mobilfunk 38 Mobilfunkantenne 42 Mobiltelefon 45 Nichtionisierende Strahlung 4 Nichtthermische Wirkungen 10 Niederfrequente Felder 4 NIS-Verordnung 14 Orte mit empfindlicher Nutzung 17 Phasenoptimierung 24 Radiosender 47 Radiowecker 32 Richtfunk 50 Rundfunksender 47 Schnurlostelefon 53 Spannung 22 Stromstärke 22 Stromversorgung 21 Thermische Wirkungen 10 Tram 37 Transformatorenstation 27 Trolleybus 37 UMTS 39 Watt 41 WLAN(Drahtlose Netzwerke) 54
Glossar
Impressum
Herausgeber:
Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft BUWAL
Das BUWAL ist ein Amt des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Konzept und Text:
Alexander Reichenbach,
Sektion Nichtionisierende Strahlung, BUWAL
Begleitung BUWAL:
Jürg Baumann, Stefan Joss, Andreas Siegenthaler, alle Sektion Nichtionisie- rende Strahlung; Norbert Ledergerber, Abteilung Kommunikation
Konzept, redaktionelle Bearbeitung und Produktion:
Beat Jordi, Biel
Grafikkonzept, Illustrationen
und Layout:
Beat Trummer, Biel
Bildnachweis:
BUWAL/AURA: Umschlag, 2 l. u., 2 r. u., 3l.u.,3M.u.,3r.u.,11u.,13o.,14,18,
19 M., 19 u., 28, 29, 30, 38, 40, 41, 52, 53, 54; Archiv Fotoagentur AURA, Luzern: Umschlag,2o.,3l.o.,3M.o.,3r.o.,6,
13 u., 17, 20, 26, 27, 32 o., 34, 37, 39, 46, 47, 49, 50; Beat Trummer, Biel: 10, 55 l.; Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Universität Zürich: 11 o.; Sektion Nichtionisierende Strahlung, BUWAL: 19 o., 32 u., 51 o.; www.dj4uf.de: 51 u., www.kenwood.de, Pressefoto: 55 r.
Bezug der gedruckten Fassung
BBL, Verkauf Bundespublikationen CH-3003 Bern www.bundespublikationen.admin.ch Art.-Nr. 810.400.014d
PDF-Download
www.bafu.admin.ch Nummer: DIV-5801-D
Hinweis:
Die Broschüre liegt auch auf Französisch(DIV-5801-F) und Italienisch(DIV-5801–I) vor.
© BUWAL 2005
  Frequenz: Die Frequenz bezeichnet die Anzahl Schwingungen pro Sekunde und
wird in Hertz(Hz) angegeben. Dabei steht
1 Hz für eine Schwingung pro Sekunde. Im Funkbereich sind Kilohertz(1000 Hz), Megahertz(1 000 000 Hz) und Gigahertz
(1 000 000 000 Hz) gebräuchliche Einheiten.
Hochfrequenz-Strahlung: Nichtioni- sierende Strahlung mit einer Frequenz von 30 Kilohertz bis 300 Gigahertz wird als Hoch- frequenz-Strahlung bezeichnet. In diesem Bereich sind das elektrische und magneti- sche Feld aneinander gekoppelt und können sich als Welle frei im Raum ausbreiten. Mobiltelefonie, verschiedene Funkanwen- dungen, Radaranlagen sowie Radio und Fern- sehen nutzen diese Eigenschaft für die drahtlose Übertragung von Informationen.
Ionisierende Strahlung: Als ionisierende Strahlung bezeichnet man die elektromag- netische Strahlung im höchsten Frequenz- bereich. Sie weist genügend Energie auf, um Elektronen aus Atomen und Molekülen he- rauszulösen und damit die Bausteine von Le- bewesen zu verändern. Dazu zählen zum Bei- spiel die Gamma- und Röntgenstrahlung.
Nichtionisierende Strahlung: Nichtionisie- rende Strahlung besitzt nicht genügend Energie, um die Bausteine von Lebewesen zu verändern. Sie umfasst die UV-Strahlung, das sichtbare Licht, Wärmestrahlen, die Hochfre- quenz-Strahlung sowie alle niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder. Tech- nisch erzeugte nieder- und hochfrequente nichtionisierende Strahlung wird landläufig auch als Elektrosmog bezeichnet.
Niederfrequente Felder: Im Gegensatz zur Hochfrequenz-Strahlung sind das elektrische und magnetische Feld im Frequenzbereich zwischen 0 Hz und 30 kHz nicht aneinander gekoppelt. Deshalb spricht man hier eher von Feldern als von Strahlung. Quellen dieser Fel- der sind insbesondere Eisenbahn-Fahrleitun- gen, Hochspannungsleitungen, weitere Anla- gen der Stromversorgung wie Trafostationen und Unterwerke sowie elektrische Geräte.
NIS-Verordnung: Grundlage der seit
1. Februar 2000 rechtskräftigen „Verord- nung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung“(NISV) ist das Umweltschutzge- setz. Mit der NISV will der Bund die Bevölke- rung vor schädlichen und lästigen Auswirkun- gen von nichtionisierender Strahlung schützen.
        


























































   56   57   58   59   60